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Jeder Mensch kann durch Krankheit oder Unfall in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich und selbstbestimmt regeln zu können.

In solchen Fällen werden anderer über fast alle Ihre persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen, Vermögensangelegenheiten oder Handlungen im geschäftlichen Bereich.

Die Realität ist: es besteht keine automatische Vertretungsberechtigung!

Ehepartner, Familienangehörige und Verwandte sind nicht automatisch zur Vertretung berechtigt, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit Ihren Willen nicht mehr äußern können. Es gelten entsprechend §164ff BGB und § 662ff BGB.

 

Zögern Sie nicht, sich von Ihrer Vorsorgeurkunde überzeugen zu lassen.

Wir beraten und erstellen für Sie gerne eine persönliche Vorsorgeurkunde im Schwerpunkt der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht sowie der Unternehmervollmacht.

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Tel: 033708/931431
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